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Bestimmungen für den Fischfang im Bundesland Brandenburg

 

Fischarten Schonzeit Mindestmaße
Aal keine 50 cm
Äsche 01.12. bis 31.05. 30 cm
Aland keine 30 cm
Bachforelle 16.10. bis 15.04. 30 cm
     
Barbe 01.05. bis 31.07. 40 cm
     
Döbel keine 30 cm
Hecht 01.02. bis 31.03. 45 cm
Karpfen keine 35 cm
Lachs 01.10. bis 31.03. 45 cm
Meerforelle 01.10. bis 31.03. 40 cm
Quappe keine 30 cm
Rapfen 01.04. bis 30.06. 40 cm
Regenbogenforelle 16.10. bis 15.04. 25 cm
Schleie keine 25 cm
Seeforelle 16.10. bis 15.04. 60 cm
Wels keine keine
Zander 01.04. bis 31.05. 45 cm
Zope 01.03. bis 31.05. 20 cm

 

 

 

Das ganze Jahr geschützte Fischarten:

Bachneunauge, Bitterling, Bachschmerle, Elritze, Gründling, Moderlieschen, Nase, Stör, Schlammpeitzger, Schneider, Steinnbeisser, Zährte, Ziege.

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